Säkularisation
(vom lat. saeculum, s. Säkulum), die Verwandlung einer Sache aus einer geistlichen in eine weltliche.
Sachen werden säkularisiert, wenn sie die Eigenschaft kirchlicher Güter gänzlich verlieren und in weltliche Hände kommen.
Nach kanonischem Recht ist dies nur in Ausnahmefällen infolge freier Entschließung der Kirchenvorstände unter oberhirtlicher Genehmigung rechtlich zulässig.
Indessen kommen schon unter den frank.
Königen (besonders durch Karl Martell zur Abwendung der ¶