Säkularäbte
,
in der kath. Kirche Weltgeistliche (s. d.), denen, ohne daß sie an die Ordensregel gebunden sind, Amt und Einkommen eines Abts (s. d.) zugewiesen ist.
Die S. müssen alle Amtspflichten, die die Beobachtung der Ordensregel voraussetzen, durch einen Vikar ausüben lassen.