Rugard,
Berg auf Rügen, s. Bergen 1).
15 Wörter, 88 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Berg auf Rügen, s. Bergen 1).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
der höchste Berg auf Rügen, s. Bergen.
in der Seemannssprache s. v. w. in Sicherheit bringen, daher bei starkem Winde die Segel niederholen (herabnehmen); dann ein Schiff oder dessen Ladung aus Seenot oder die Güter eines gescheiterten oder gestrandeten Schiffs ganz oder teilweise retten. Man unterscheidet hierbei Zivilbergung und Militärbergung, je nachdem die Seenot durch Sturm oder andre natürliche Ereignisse hervorgerufen oder das Schiff aus Feindesgewalt oder aus den Händen von Seeräubern gerettet worden ist.
Wurde ein Schiff oder dessen Ladung durch dritte Personen geborgen, so können diese von dem Eigentümer eine Vergütung (Bergelohn, Bergegeld) beanspruchen. In England bestimmt der Admiralitätshof die Größe dieses Bergegeldes je nach der Größe der bestandenen Gefahr, der Arbeit und der Anstrengung des Bergenden, nach dem Werte des Schiffs und der Ladung etc.; es wird oft die Hälfte, ⅛ oder 1/10 vom Werte des Rettungsobjekts dem Berger zugesprochen. Der Bergelohn bei Wiedernahme eines Schiffs aus Feindeshand beträgt ⅛ seines Wertes oder seiner Ladung, wofern sie von einem königlichen Kriegsschiff, ⅙, wenn dieselbe von einem englischen Kaper oder einem andern englischen Schiff bewirkt wird; ist aber das Schiff vom Feind zu einem Kriegsschiff ausgerüstet worden, so bringt die Bergung dasselbe ganz in das Eigentum des Wiedernehmers. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 742) unterscheidet zwischen eigentlicher Bergung und Bergelohn einerseits und bloßer Hilfsleistung und Hilfslohn anderseits, je nachdem das Schiff oder die gerettete Ladung der Verfügung der Schiffsbesatzung bereits entzogen war oder die Hilfsleistungen der betreffenden Personen zu den Bemühungen der Schiffsmannschaft nur hinzugetreten sind.
Der Betrag des im letztern Fall zu leistenden Hilfslohns soll ein geringerer sein als bei der eigentlichen Bergung. Der Bergelohn aber soll regelmäßig den dritten Teil des Wertes des Geborgenen nicht übersteigen und ohne den übereinstimmenden Antrag der Parteien nicht auf einen Quoteteil der geborgenen oder geretteten Güter und zwar nötigen Falls durch richterliches Ermessen festgesetzt werden. Der Anspruch auf Bergelohn geht verloren, wenn der Berger seine Dienste aufgedrungen oder wenn er von den geborgenen Gegenständen dem Schiffer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde nicht sofort Anzeige gemacht hat.
Wurde noch während der Gefahr ein Vertrag über die Höhe des Bergelohns abgeschlossen, so kann derselbe wegen Übermaßes der zugesicherten Vergütung angefochten werden. Erfolgt die Bergung durch ein andres Schiff, so hat der Reeder desselben die Hälfte, der Schiffer ein Viertel und die Schiffsmannschaft das letzte Viertel nach Verhältnis der Heuer zu beanspruchen. Übrigens wird durch das Bergen eine persönliche Verpflichtung zur Entrichtung des Bergegeldes nicht begründet; doch steht dem Berger an den geborgenen Gegenständen ein Pfandrecht und bis zur Sicherstellung wegen seiner desfallsigen Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht zu, indem er die Rechte eines Schiffsgläubigers geltend machen kann.
Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 742 ff.; Hamburger Statuten, II, 17, 5; die deutsche Strandungsordnung hat an diesen Bestimmungen nichts geändert.
[* ] norweg. Stift, grenzt nördlich an das Stift Drontheim, östlich an Christiania, südlich an Christiansand und westlich an die Nordsee und hat ein Areal von 38,511 qkm (699,4 QM.) mit (1876) 284,061 Einw. Die Haupterwerbszweige sind Viehzucht und Fischerei und etwas Fabrikbetrieb. Außer einigen Marmorbrüchen und den jetzt aufgegebenen Kupferwerken Ardal, Christiansgab und Grimmelin hat das Stift keine Bergwerke. Die Gebirgsbewohner verfertigen Holzwaren, Kämme, Bürsten, Netze, Geigen etc. Ausfuhrartikel sind: Produkte der Herden, Fische, Federn, Marmor und Mühlsteine. Zum Stift gehören zwei Ämter, die Stadt Bergen, welche eigne Verwaltung hat, und der südlichste Teil der Vogtei Romsdal.
QKilom. | Bevölkerung 1876 überhaupt | auf 1 QKil. | |
---|---|---|---|
Söndre-Bergenhus | 15120 | 119303 | 8 |
Nordre-Bergenhus | 18378 | 86208 | 5 |
Die Stadt Bergen | 1 | 33830 | - |
Teil der Vogtei Romsdal | 5012 | 44720 | 9 |
: | 38511 | 284061 | 7 |
Die gleichnamige Hauptstadt des Stiftes, zugleich die einzige Stadt desselben (ehemals Björgin genannt), nach Christiania die wichtigste Handelsstadt und volkreichste Stadt Norwegens, liegt auf einem Vorgebirge, ganz von Wasser und nur im NO. von mehr als 650 m hohen Bergen umgeben, und wird durch hohe Mauern, die Forts Bergenhus, Sverresborg, Frederiksborg und die Batterie Christiansholm verteidigt. Seiner geschützten Lage verdankt ein verhältnismäßig sehr mildes Klima, doch regnet es sehr häufig (jährliche Regenmenge 83,2 Par. Zoll oder 2252 mm); die jährliche mittlere Temperatur beträgt 8,1° C., wie in Breslau, während sie in dem viel südlichern Christiania nur 5,3° C. beträgt.
Die Stadt erhebt sich amphitheatralisch um den bequemen, sichern und tiefen, aber klippenreichen Hafen (Bergens Våg), der von sieben hohen nackten Bergen (die höchsten: Flöfjäll, Ulricken und Lyderhorn) überragt und von Wiesen, Gärten und Landhäusern umkränzt wird. An seiner westlichen Seite liegt die Zollkammer, wo auch die tiefgehenden Schiffe ankern können. Bergen besteht aus drei Teilen: der eigentlichen Stadt, dem Sandvigen und Nöstet. Die Straßen sind eng, uneben und schief; nur die Obere und Untere Sandstraße machen davon eine Ausnahme.
Die Häuser sind meist von Holz, selten von Stein. hat 6 öffentliche Plätze (worunter der schöne Torvet oder Fischmarkt und der lebhafte Rathausplatz), eine Kathedrale und 3 andre Kirchen, während die Zahl der Kirchen und Klöster sich früher auf 30 belief, aber durch sieben große Feuersbrünste (davon vier allein im 18. Jahrh.) so vermindert wurde; ferner ein Rathaus und ein Manufakturhaus. Die Einwohner (1876: 33,830, mit den Vororten 38,573) nähren sich größtenteils von Handel; doch betreiben sie auch Fabriken, z. B. für Handschuhe, Leder, Seife, Angeln etc., Thransiedereien, Schiffbau. Der Wert der Einfuhr betrug 1881: 28,289,800 Kronen, der der Ausfuhr 20,194,000 Kr., 1882 bezüglich 27,957,000 Kr. und 17,855,600 Kr. Die Ausfuhr der Fischwaren betrug 15,462,400 Kr. Noch jetzt ist, wie zuzeiten der Hansa, der
Fischhandel (besonders Stockfische und Heringe) der bedeutendste Erwerbszweig. Jährlich werden mindestens 400,000, mitunter aber über 470,000 Ton. Fische eingesalzen, die besonders nach den Ostseehäfen: Danzig, Königsberg, Riga etc., ausgeführt werden. Außer Heringen werden auch andre Fischarten (Stockfische jährlich an 150,000 metr. Ztr.) aus den kleinen nördlichen Hafenplätzen hierher auf die Messe (Stävne) gebracht, die zweimal jährlich, im Frühling und im Spätsommer, gehalten wird.
Die Nordländer vertauschen hier ihre Fische gegen Branntwein, Tabak, Getreide, Mehl, Südfrüchte, Kolonialwaren, Wolle, Baumwolle, Tuch etc., welche von Dänen, Engländern, Niederländern und Deutschen hierher gebracht werden. Andre Ausfuhrartikel sind: Teer, Thran, Häute, Bretter, Masten, Latten, Brenn- und Bauholz etc. Bergens Schiffahrt wird mit ungefähr 400 eignen Schiffen von geringem Tonnengehalt betrieben, und jährlich laufen etwa 1000 Schiffe (darunter vom Ausland etwa 700 mit 180,000 T.) in den hiesigen Hafen ein.
Seit 1883 führt eine Eisenbahn nach der Gemeinde. Voß im Norden des Hardangerfjords. An öffentlichen Anstalten bestehen: ein Nationalmuseum, eine 1554 gestiftete Kathedralschule, das 1752 gegründete Seminarium Fredericianum, 3 andre Schulen, 5 Armenanstalten, eine Navigationsschule, die Harmonische Gesellschaft (für schöne Künste) und die Gemeinnützige (für Industrie). Bergen ist Sitz eines Bischofs, eines deutschen Konsuls, des Stiftsamtmanns und Stiftsobergerichts. Hier wurde der norwegisch-dänische Dichter Holberg geboren. - Die Stadt ward 1070 von König Olaf Kyrre gegründet.
Die hanseatische Faktorei an der östlichen Seite des Hafens auf der Gargebrücke (1412-39 unter König Erich von Pommern errichtet und 1445 bestätigt) benahm sich nicht selten gegen die Bürger mit großer Insolenz und befestigte sogar ihr den Hafen beherrschendes Stadtviertel Contoiret oder Tydskebrüggen, welches noch jetzt der Mittelpunkt des Handels ist. 1455 erschlugen die Hanseaten den Gouverneur und den Bischof nebst 60 andern Personen, und erst 1560 wurden ihrem unruhigen Geist und ihren großen Privilegien Grenzen gesetzt.
Von der Hansa rühren noch her eine deutsche Kirche (zu Unsrer Lieben Frau) und ein deutsches Armenhaus. 1156, 1345 und 1435 fanden hier Kirchenversammlungen statt. Bis 1575 hatte Bergen Münzgerechtigkeit. Das alte Schloß Bergenhus war bis zur Zeit der Kalmarischen Union Residenz der norwegischen Könige; gegenwärtig dient es zur Residenz des Kommandanten, zu Magazinen und Gefängnissen.
Vgl. L. Sagen und H. Foß, Bergens Beskrivelse (Berg. 1824);
Nielsen, Bergen fra de äldste Tider indtil Nutiden (Christ. 1877).
1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Stralsund, auf der Insel Rügen, durch Eisenbahn mit Stralsund verbunden, ist Sitz eines Amtsgerichts, hat eine hoch gelegene, in ganz Rügen sichtbare Kirche, ein altes adliges Fräuleinstift (vor der Reformation Mönchskloster), ein Kreiskrankenhaus, Lederfabrikation und (1880) 3662 Einw., welche meist Ackerbau und Viehzucht treiben. Bergen wurde 1190 von dem Fürsten Jaromar I. gegründet und erhielt 1613 Stadtrechte. Auf der Nordostseite erhebt sich der Rugard (102 m hoch) mit dem Arndt-Denkmal, einem 27 m hohen Aussichtsturm. -
2) Marktflecken im preuß. Regierungsbezirk Kassel, Kreis Hanau, mit Amtsgericht, ev. Kirche, Ritterburg, Wein- und Obstbau und (1880) 2150 Einw., welche Obst- und Weinbau treiben. Hier Sieg der Franzosen unter dem Herzog von Broglie über die hannöversche Armee unter Ferdinand von Braunschweig.
Vgl. Sodenstern, Die Schlacht bei Bergen (Kassel 1884). -
3) (Bergen bei Celle) Dorf im preuß. Regierungsbezirk Lüneburg, Landkreis Celle, mit Amtsgericht, ev. Kirche und (1880) 1446 Einw. -
4) Belg. Stadt, s. Mons. -
5) Dorf in der niederländ. Provinz Nordholland, 6 km nordwestlich von Alkmar, bekannt durch das Gefecht nach der Landung der britisch-russischen Armee unter dem Herzog von York zwischen einer Abteilung der vereinigten französisch-holländischen Armee unter den Generalen Brune und Daendels und dem zu rasch vordringenden russischen General Hermann, dessen 10,000 Mann umgangen und mit einem Verlust von 2000 Mann in ihre vorige Stellung zurückgedrängt wurden, wobei General Hermann selbst in Gefangenschaft geriet. Infolge dieses Gefechts wurde die Kapitulation von Alkmar (s. d.) abgeschlossen.