Rückversic
herung
(Reassekuranz) findet statt, wenn eine
Versicherung ganz oder teilweise unter den ursprünglichen
oder neuen
Bedingungen von einem Versicherer einem andern Versicherer
übertragen wird und zwar ohne
Auflösung des ursprünglichen
Versicherungsvertrags. Der letztere wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten
ausschließlich für etwanigen
Ersatz eines
Schadens haftbar, kann aber, wenn und soweit die versicherte
Sache in Rückversic
herung gegeben
war, den
Ersatz der zahlbar gewordenen Versicherungssummen vom Rückversic
herer verlangen.
Rückversic
herungen sind auf dem Gebiet der
Seeassekuranz schon im 17. Jahrh. in
England nachzuweisen,
doch erst in neuerer Zeit allgemeiner geworden. Sie sind auf alle
Zweige des Versicherungswesens anwendbar, werden aber meistens
nur auf
Feuer- und
Transportversicherung sowie in beschränktem
Maß auf
Lebensversicherungen genommen. Sie tragen dadurch, daß
sie die
Last des
Risikos auf mehrere Versicherer verteilen, zur größern
Stetigkeit und Sicherheit des
Geschäfts,
dadurch, daß sie dem Versicherer gestatten, große
Versicherungen zu übernehmen, und dem Versicherten die Weiterungen der
Versicherung bei mehreren Anstalten ersparen, zur Erleichterung der
Versicherung und zur Bequemlichkeit des
Publikums bei.
Die Rückversic
herung wird entweder durch
Verbände von Versicherungsanstalten, welche sich zu wechselseitiger Rückversic
herung geeinigt haben, wie z. B.
eine Anzahl von Feuerversicherungssocietäten, eine Anzahl deutscher Lebensversicherungsanstalten etc.,
oder durch besondere
Gesellschaften betrieben, welche überall da
Boden finden, wo das Versicherungswesen überhaupt gedeiht.
In
Deutschland
[* 2] gibt es solcher besondern Rückversicherung
sgesellschaften etwa 22, von denen einige nur mit
Feuerversicherung,
einige nur mit
Transportversicherung, einige nur mit beiden, eine nur mit
Feuer- und
Lebensversicherung,
eine nur mit
Seeversicherung etc. sich beschäftigen. Die größten derselben sind die
Kölnische, die
Magdeburger, die Rheinisch-Westfälische,
die
Magdeburger Allgemeine,
die Deutsche
[* 3]
Frankfurter, die
Transatlantische. Auch einige fremde Rückversicherung
sinstitute arbeiten
in
Deutschland.
Vgl.
Ehrenberg, Die Rückversicherung
(Hamb. 1885).