Rückstaukasten
,
[* 1] eine Vorrichtung, welche sich in den Inspektionsgruben der Kanalisationsanlagen befindet und bezweckt, das Eindringen von Wasser in die Hausleitungen zu verhindern, entweder von Regenwasser in den Fällen, in welchen die Kanäle für Abführung der «außerordentlichen» Regenmengen nicht berechnet sind, oder von Hochwasser, wenn die Hochwasserstände des Flusses über den Einmündungsstellen der Hausleitungen in die Kanäle liegen. Die Inspektionsgrube G (s. nachstehende [* 1] Figur), die meist innerhalb der Frontwände des Hauses liegt, läßt eine Revision der Übergangsstelle zu.
Der mit R bezeichnete Rückstaukasten
läßt also infolge der
Lage seiner
Klappe K das Hauswasser passieren, schließt
sich aber, sowie der Außendruck z. B. durch
Hochwasser stärker wird. Der Kasten ist durch den oben befindlichen Deckel zugänglich.