mehr
verklebt werden und eine klare, grünlich gefärbte Flüssigkeit tropfenweise aus den Nasenlöchern herabläuft. Mitunter ist aber der Ausfluß [* 3] äußerst spärlich und in nichts unterschieden von den bei gutartigen Erkrankungen der Respirationsschleimhaut auftretenden Dejektionen. Auf der Nasenschleimhaut kommen kleinere und größere Geschwüre vor. Da aber nur ein kleiner Teil der Nase [* 4] der örtlichen Untersuchung zugänglich ist, so lassen sich die Geschwüre selbst bei der Benutzung eines Spiegels nicht immer auffinden.
Die Kehlgangsdrüse wird
hart und vergrößert sich bis zu dem
Umfang eines Hühnereies und darüber.
Beim Hautrotz
entstehen
an verschiedenen Körperstellen knotige Auftreibungen und
Geschwüre. Die benachbarten und oberflächlich gelegenen
Lymphdrüsen
erscheinen verdickt und vergrößert. Die
Sektion der rotz
kranken
Pferde
[* 5] läßt häufig noch
Geschwüre und
Narben in den obern
Abteilungen der
Nase, in den andern Kopfhöhlen, im
Kehlkopf,
[* 6] in der
Luftröhre und in den
Bronchien und daneben fast immer eine
kleinere oder größere Zahl von Rotz
knötchen und Rotzgewächsen in den
Lungen, zuweilen auch in der
Milz und
Leber erkennen.
Der Rotz
verläuft in der
Regel chronisch; bisweilen wird aber eine stürmische
Entwickelung der krankhaften Zustände in der
Haut
[* 7] oder in der Respirationsschleimhaut und in den
Lungen beobachtet.
Unmittelbar nach der
Ansteckung und auch im Verlauf der
chronischen Rotz
krankheit können durch zufällige
Komplikationen die Krankheitsfälle einen akuten
Charakter
annehmen. Die
Pferde werden dann von
Fieber ergriffen und gehen in ihrem Nährzustand zurück. Der
Kopf schwillt unförmlich
an; es stellen sich umfangreiche geschwürige
Defekte in der Respirationsschleimhaut oder in der äußern
Haut ein, und der
Tod beendet die
Krankheit nach 6-10
Tagen.
Beim chronischen Verlauf kann die Dauer des Rotzes
eine Zeit von
mehreren
Jahren umfassen. - Bei
Menschen wie bei
Katzen
[* 8]
(Löwen,
[* 9]
Tigern etc.), auch bei
Schafen,
Ziegen,
Kaninchen
[* 10] zeigt der Rotz
nach
zufälligen oder absichtlichen
Infektionen dieselben Modifikationen im Verlauf wie beim
Pferd.
[* 11]
Eine Behandlung rotz
kranker
Pferde ist durch die neuere
Gesetzgebung gegenstandes geworden. Im allgemeinen
gilt der Rotz
schon seit langer Zeit als unheilbar. Die
Erscheinungen können sich fast vollständig zurückbilden bei kräftiger
Ernährung und anhaltender
Ruhe der betreffenden
Pferde. Sie treten aber unter günstigen Nebenumständen später wieder hervor.
Aus diesem
Grund sind die Mitteilungen in der ältern Litteratur von einer
Heilung rotz
kranker
Pferde nicht
als beglaubigt anzusehen.
Das deutsche Viehseuchengesetz von 1880 bestimmt, daß die rotz
krank befundenen
Pferde nach zuvoriger Feststellung ihres
Wertes
und gegen
Entschädigung des Besitzers unverzüglich zu töten sind. Rotz
verdächtig erkrankte
Pferde unterliegen der Stallsperre
so lange, bis der beamtete
Tierarzt die Erkrankung als unverdächtig betrachtet oder den Rotz
konstatiert.
Die der
Ansteckung ausgesetzt gewesenen und deshalb verdächtigen
Pferde werden unter polizeiliche
Beobachtung gestellt und
können so lange, als keine verdächtigen Krankheitszeichen sich hervorthun, zur
Arbeit benutzt werden; sie sind aber in besondern
Ställen zu halten und mit fremden
Pferden nicht in Berührung zu bringen. Die polizeiliche Überwachung
wird mindestens sechs
Monate hindurch fortgesetzt.