Rotlauf
,
s.
Rose
(Krankheit).
Bei den Schweinen ist der Rotlauf
oder die Rotlauf
seuche, nach der Form der sie erzeugenden
Spaltpilze auch Stäbchenrotlauf
genannt, eine der verheerendsten
Infektionskrankheiten, die häufig in
Form bösartiger Seuchen auftritt. Früher hieß der Rotlauf
Bräune, Röte,
Schweinetyphus. Der Rotlauf
der Schweine
[* 2] zeigt in seinem
Vorkommen besondere Vorliebe für die wärmere Jahreszeit und für tief gelegene feuchte Gegenden. Meist erkranken an Rotlauf
Schweine
im
Alter von 3 bis 12
Monaten; die Empfänglichkeit verschiedener Schweinerassen ist sehr verschieden.
Die Sterblichkeit der erkrankten
Tiere beträgt 50–85 Proz. Der durch Rotlauf
hervorgerufene finanzielle Schaden ist
außerordentlich groß. Für das
Deutsche Reich
[* 3] wird er auf 4½ Mill. M. jährlich berechnet. Die Erreger des Rotlauf
sind sehr
feine Stäbchen, die sich zahlreich im
Blut, in der
Milz, den
Nieren und
Lymphdrüsen der erkrankten
Tiere
vorfinden. Sie lassen sich leicht künstlich züchten und zeigen in Kulturen sehr charakteristische Wachstumseigentümlichkeiten.
Außerhalb des Tierkörpers wurden die Stäbchen wiederholt gefunden, insbesondere in verunreinigten stagnierenden Gewässern. Die Infektion der Tiere erfolgt wesentlich durch den Verdauungskanal; der eigentlichen Erkrankung geht ein wenigstens dreitägiges Inkubationsstadium voraus. Die Erkrankung selbst beginnt mit hohem Fieber, Freßunlust, großer Schwäche und Lähmungszuständen des Hinterteils. Sehr bald entwickeln sich an den feinern Hautstellen (Bauch, [* 4] Innenfläche der Schenkel, Hals, Ohren) hellrote, später blaurote Flecken, die bald zusammenfließen und große Hautflächen einnehmen.
Unter zunehmender
Atemnot
erfolgt der
Tod gewöhnlich am dritten oder vierten
Tage der
Krankheit. Bei der
Untersuchung der
Kadaver findet man schwere
Entzündungen des
Darms, der
Nieren, der
Leber und des
Herzens, Milzvergrößerung
u. a. Die Behandlung ist wenig aussichtsvoll. Zur Bekämpfung der Seuche sind in den meisten
Staaten gesetzliche Bestimmungen erlassen worden, die die Verhütung der Weiterverbreitung durch
Anzeigepflicht,
Sperren,
Ausfuhrverbote, Fleischbeschau erstreben. Von Pasteur wurde zuerst eine Schutzimpfung gegen den Rotlauf
mittels
abgeschwächter Rotlauf
stäbchen eingeführt, die gewisse Erfolge erzielte. Der Rotlauf ist auf den
Menschen nicht übertragbar.
Das Fleisch der an Rotlauf
erkrankten
Tiere ist demnach an und für sich nicht gesundheitsschädlich für den
Menschen, stellt aber
ein verdorbenes (unter Umständen ekelerregendes) Nahrungsmittel
[* 5] vor. –
Über die Rotlauf
seuche der
Pferde
[* 6] s. Pferdestaupe.