Rotes
Kreuz
,
[* 2] Gesamtbezeichnung für die
Freiwillige Krankenpflege im
Kriege und diejenigen
Vereinigungen, welche die
Vorbereitung derselben im Frieden übernommen haben. Dieselben führen in verschiedenen
Ländern verschiedene
Namen; in
Deutschland
[* 3] werden sie als
«Vereine vom Rotes Kreuz»
oder als «Hilfsvereine zur Pflege
verwundeter und erkrankter
Krieger» bezeichnet. Zum Rotes Kreuz
im weitern
Sinne gehören auch die Ritterorden (Johanniter, Malteser,
St. Georgsritter) und diejenigen geistlichen Genossenschaften, welche sich der Pflege von Verwundeten
und
Kranken im
Kriege widmen.
Das Rotes Kreuz
umfaßt gegenwärtig 33 Landesvereine in allen Erdteilen. Der
Name ist von dem
Abzeichen, dem Rotes Kreuz
im weißen Felde,
hergeleitet, welches nach der
Genfer
Konvention vom die
Neutralität der Verwundeten und
Kranken sowie des zu ihrer
Pflege bestimmten
Personals und Materials gewährleisten soll. Eine Fahne mit diesem
Abzeichen soll bei
den Feldlazaretten,
Verbandplätzen und Depots neben der Nationalflagge aufgesteckt, eine von der Militärbehörde verabfolgte
Armbinde mit dem nämlichen
Abzeichen von dem Sanitätspersonal getragen werden. Die
Türkei
[* 4] führt an
Stelle des Rotes Kreuz
den roten
Halbmond,
Japan
[* 5] vier rote
Rechtecke. In
Rußland und England wird an Frauen und
Jungfrauen, die sich um die
Krankenpflege im
Kriege verdient gemacht haben, ein rotemailliertes Kreuz
als
Orden
[* 6] verliehen (in
Preußen
[* 7] der Luisenorden).
– über die Einfügung des in Rotes Kreuz
die Heeresorganisation, die
Gliederung und
Ausgaben der
Vereine s.
Freiwillige Krankenpflege
und Hilfsvereine.