Rosmarinkraut
und -Öl. Der immergrüne Rosmarinstrauch (Rosmarinus officinalis, frz. rosmarin, engl. rosemary), ein aromatisches Gewächs aus der Familie der Lippenblütler, mit seinen auffallenden langschmalen, lederartigen, oben dunkelgrünen, unten weißfilzigen Blättern und blaßblauen Blüten ist bei uns als Pflegling in Gärten und Töpfen bekannt genug; seine Heimat ist im Süden, in den Mittelmeerländern, wo er auf felsigen, sonnigen Abhängen, stellenweise in ungeheurer Menge wild wächst. Das R. besitzt einen stark würzhaften Geruch, ¶
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bitterlichen, kampfer- und terpentinähnlichen Geschmack, beides durch das Trocknen sich mildernd. Der hauptsächlich riechende und schmeckende Bestandteil ist ein besonderes ätherisches Öl (Oleum Rosmarini oder O. Anthos). Medizinisch dient das Kraut nur äußerlich, als aromatisches Mittel zu stärkenden Bädern und zerteilenden Umschlägen, Räucherspezies etc. Das sog. deutsche R., d. h. in Deutschland als Handelspflanze gezogene, von Nürnberg, Erfurt und andern Pflanzstätten medizinischer Gewächse, sehr wohlfeil im Handel, ist weniger kräftig als das in Spanien, Frankreich, Italien (Dalmatien) wild wachsende, das sich auch durch kleinere Blätter von dem Gartengewächs unterscheidet.
Früher kam auch solch ausländisches Kraut unter dem Namen französisches R. häufiger bei uns im Handel vor; gegenwärtig aber ist von dem Artikel wenig mehr zu bemerken und es ist statt dessen der wesentliche Bestandteil, das Öl, eine kurante Ware geworden, die uns in Menge aus Südfrankreich und Italien fertig zugeführt wird, angeblich nur aus Wildpflanzen gewonnen. Dies Öl ist dünnflüssig und wasserhell, vom stärksten Rosmaringeruch und Geschmack, hat bei 12° = 0,885 spezif. Gewicht, siedet zwischen 150 und 260° C. und hat mancherlei Verwendungen, medizinisch zu Einreibungen und Salben (Opodeldok), technisch bei Bereitung von Parfüms, wohlriechenden Seifen u. dgl., sowie als Auflösungsmittel für Kautschuk und harte Harze.
Das Öl ist ein Mittel, um rohen (angerösteten) Kopal zu lösen und einen feinen hellen Weingeistkopallack herzustellen, der freilich etwas teuer ist. In der Praxis des Deutschen Zollvereins ist das Öl (oder ad libitum Terpentinöl in größerer Menge) vorgeschrieben als Versetzungsmittel für gewisse Öle (Baumöl), um sie zum Genuß unbrauchbar zu machen und in die Klasse der minder besteuerten Fabriköle zu verweisen. Das Öl ist nach seiner Beschaffenheit recht geeignet, mit Terpentinöl verlängert zu werden und soll die Handelsware häufig mit diesem Zusatz behaftet sein. Man hat französisches zu 6,50 Mk., italienisches zu 2,50-3,50 Mk. pro Kilo; ersteres riecht viel feiner. - Zoll: R. frisch, getrocknet und eingesalzen, zollfrei. - R.öl gem. Tarif, im Anhang Nr. 5 b. - Baumöl mit 125 g Rosmarinöl auf 100 kg vermischt wird zollfrei abgelassen.