Rosenblätter
(flores Rosarum). Die Blumenblätter von Rosen, welche bei uns kultiviert werden, sind ein nicht unbedeutender, im Droguenhandel zentnerweise vorkommender Artikel. Sie werden von zwei Rosenarten genommen, von der gewöhnlichen Zentifolie (Rosa centifolia) und von der dunkelroten Damaszener-, Burgunder- oder Essigrose (Rosa gallica); es kommen demnach zwei Sorten von Blättern vor, blasse und rote. Die Zentifolienblätter (flores rosarum incarnatarum oder pallidarum) werden vor der völligen Aufschließung der Blüten abgenommen und entweder rasch in der Sonne getrocknet oder frisch mit Salz eingelegt (flores rosarum in sale). Durch das Trocknen geht ein Teil des Duftes und die reine rote Farbe verloren; der übrig bleibende schwache Geruch ist aber sehr angenehm. Die eingesalznen Blätter behalten ihr Rot; behufs des Einlegens werden sie frisch mit der Hälfte ihres Gewichts Kochsalz gemischt, in Fässer, steinerne Töpfe u. dgl. dicht eingedrückt und verschlossen.
Die Blätter der roten Rosen (flores rosarum rubrarum oder damascenarum) werden von den Knospen genommen, die eben im Aufbrechen begriffen sind. Man pflückt diese bei sonnigem Wetter und zwickt mit einer Scheere den rotgefärbten Teil ab, sodaß die untere gelblich gefärbte verschmälerte Partie der Knospe, der sog. Nagel, mit dem Kelche in Wegfall kommt. Die Knospen werden, ohne sie aufzurollen, rasch im Schatten getrocknet; sie verlieren dabei ihre rote Farbe nicht und behalten sie, vor Luft und Licht geschützt, sehr lange.
Diese Blüten sind nur schwach von Geruch und dienen weniger zu Parfümeriezwecken als ihrer Farbe wegen hauptsächlich als Bestandteil von Räucherpulvern, Morsellen, zu Mundwässern u. dgl. Außerdem sind sie in den Apotheken verwendbar, wie die getrockneten blassen, als inneres schleimiges und zusammenziehendes Mittel. Die Blätter werden zu dem Zweck in Aufguß oder in Pulverform gegeben; auch bereitet man aus frischen Blättern hierzu eine Rosenkonserve, indem man sie fein stampft und mit Zucker und Rosenwasser als Zusatz zu Pillenmasse mischt. Die roten R. kommen am schönsten aus den Vierlanden bei Hamburg, in fast der gleichen Güte aus Holland; sie werden in manchen Jahrgängen nur knapp geerntet und sind dann ein gesuchter Artikel. Sie haben selbst Absatz nach Amerika.
Aus frischen oder getrockneten ungesalzenen Blättern der Zentifolie bereitet man ferner den Rosenhonig (mel rosarum) zu Pinselsaft und Gurgelwasser, indem man dieselben mit siedendem Wasser auszieht und den abgeseihten Saft mit Honig zur Sirupsdicke einkocht. Zu Rosenessig werden die Blätter mit feinem Essig angesetzt und durch längeres Stehenlassen extrahiert. Das gewöhnlichste Produkt ist Rosenwasser (aqua rosarum), das in Apotheken und Fabriken ätherischer Öle durch Destillation frischer, trockner oder gesalzener Blätter mit Wasser dargestellt wird und im Kleinhandel quartweise, im großen nach Hektolitern verkauft wird. Verwendet wird es als Augenwasser, zu kosmetischen Mitteln und auch zum Parfümieren von Konditoreiwaren. Der Rosengeruch stammt von einem in den Blättern enthaltenen besondern ätherischen Öl (s. d.), dessen Gehalt aber bei den in unserm Klima gezognen Rosen so klein ist, daß bei der Destillation mit Wasser kein freies Öl erhalten, sondern alles von dem Wasser verschluckt wird. Dieses übergegangene Wasser bildet nun das Rosenwasser.
In Südfrankreich, in den so viele Parfümerien erzeugenden Distrikten von Grasse, Cannes, Nizza, werden bedeutende Mengen R. erbaut; man rechnet auf einen Acre etwa 10000 Rosenstöcke, die im Jahre durchnittlich ^[richtig: durchschnittlich] 2500 kg Blütenblätter geben; hier sind die Rosen viel duft- und ölreicher, aber das bei der Destillation sich wirklich abscheidende Öl ist doch auch nur ein sehr geringes Quantum, und die dortigen Fabrikate sind hauptsächlich Rosenwasser, fettes Rosenöl, Rosenpomade und das aus letzterer durch Behandlung mit feinem Sprit gewonnene äußerst wohlriechende Extrait de Rose. - Zoll: R., frische und getrocknete, auch eingesalzene, zollfrei. Konserven und Rosenhonig gem. Tarif im Anh. Nr. 25 p 1. Rosenessig zum Genuß Nr. 25 d 1 und 2, parfümierter, nicht zum Genuß, sowie Pommade und Extrait de Rose Nr. 31 e. Siehe auch Rosenöl.