Hafenstadt auf der dän. Insel Bornholm, mit (1880) 6471 Einw., hat eine Realschule und bedeutende Terrakotte-
und Fayencefabrikation.
Schiffbau und Handel sind in den letzten Jahren zurückgegangen;
doch zählte die
Handelsflotte 1886: 73 Schiffe von 7032 Registertons.
Der Hafen, 1855 bis 1856 bedeutend erweitert, hat eine Tiefe von ca. 6 m.
ist Sitz eines deutschen Konsuls.
Ludwig Moritz Peter von, ausgezeichneter Publizist, geb. 18. Okt. 1804 zu Glückstadt, studierte seit 1822 in Bonn
und Berlin, trat 1825 als Auskultator in den preußischen Justizdienst und
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ward 1828 Kammergerichtsassessor in Berlin. Noch in demselben Jahr zum Land- und Stadtrichter in Münsterberg ernannt, ward
er 1832 als Land- und Stadtgerichtsdirektor nach Hirschberg, 1836 als Oberlandesgerichtsrat nach Breslau versetzt. 1841 wurde
er als Hilfsarbeiter an das Berliner Kammergericht berufen, 1842 Kammergerichtsrat, sodann Rat bei dem kurmärkischen Pupillenkollegium, 1859 Appellationsgerichts-Vizepräsident
in Glogau. Er war 1849 bis 1853 wiederholt Mitglied der damaligen Ersten Kammer sowie 1858-61 des Abgeordnetenhauses, wo er
zur Partei der Altliberalen gehörte. 1868 auf seinen Antrag mit Pension entlassen, widmet er sich seitdem in Berlin schriftstellerischen
Arbeiten und politischer Thätigkeit als Abgeordneter und Mitglied des deutschen Reichstags.
Die beiden großen Kommentariensammlungen, die er mit andern herausgab: »Ergänzungen und Erläuterungen der preußischen
Rechtsbücher« (Bresl. 1837-51, 5 Tle. und 5 Supplementbände; 7. Ausg., Berl. 1884 ff., 4 Bde.)
und »Die Verfassung und Verwaltung des preußischen Staats« (Bresl. 1840-56, 9 Tle.),
sind noch jetzt von unschätzbarem Wert
für die Praxis. Seine beiden publizistischen Hauptwerke sind: »Das Staatsrecht der preußischen Monarchie«
(Leipz. 1856-63, 2 Bde.; 4. Aufl.
1881-84, 4 Bde.) und »Das
Verfassungsrecht des Deutschen Reichs« (das. 1872),
neubearbeitet unter dem Titel: »Das Staatsrecht des Deutschen Reichs« (das.
1876-77, 2 Bde.). Außerdem nennen wir von ihm: »Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Jan. 1850«
(Berl. 1850, 3. Aufl. 1859);
»Das Gesetz über die Presse vom 12. Mai 1851« (Bresl. 1851);
»Verfassung des Deutschen Reichs« (5.
Aufl., Berl. 1886);
»Das allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten« (das. 1887).
Mit seinem Bruder Friedrich Ludwig von
Rönne (geb. 1797 zu Glückstadt, gest. 7. April 1865 in Berlin) besorgte er die zweite Auflage von E. F. Kleins
»System des preußischen Zivilrechts« (Halle 1835-36, 2 Bde.).