Robe
(franz.), ursprünglich (15. Jahrh.) jedes lange,
bis auf die
Füße herabfallende, weite Oberkleid insbesondere der
Frauen, das im Anfang des 16. Jahrh. von dem Leibchen getrennt
wurde, so daß der
Name Robe
dem von den
Hüften lang herabfallenden, gewöhnlich mit einer
Schleppe versehenen
Teil des Oberkleides blieb; im engern
Sinn das talarähnliche Oberkleid der Rechtsgelehrten in
Frankreich, daher dort s. v. w.
Richterstand; auch der
Talar der
Geistlichkeit. Seit Einführung der neuen
Gerichtsordnung ist die auch in
Deutschland
[* 2] das Amtskleid
aller richterlichen
Personen, der
Gerichtsschreiber,
Advokaten etc.