Rituāl
(lat.), vorgeschriebene Regel, wie es mit gewissen Zeremonien gehalten werden soll, besonders in Bezug auf kirchliche Gebräuche angewandt (s. Liturgie).
Das Rituale
romanum, auf
Wunsch des Tridentiner
Konzils 1614 von
Paul V. herausgegeben, behandelt alle priesterlichen
Handlungen und bezweckt, die möglichste Gleichförmigkeit des römisch-katholischen
Kultus herbeizuführen.