Ritterschaft,
ursprünglich die Gesamtheit der Ritter, später Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand und zwar dergestalt, daß der hohe Adel von der Ritterschaft ausgeschieden wurde (s. Adel, S. 108). Die Ritterschaft wurde dann zur Zeit des frühern Deutschen Reichs wiederum in die reichsunmittelbare (s. Reichsritterschaft) und die mittelbare oder landsässige eingeteilt. In Mecklenburg heißt die eine Abteilung des gemeinsamen Landtags Ritterschaft, im Gegensatz zu der von den städtischen Vertretern gebildeten Landschaft, während sich die Ritterschaft aus den Besitzern der Rittergüter zusammensetzt.