Ritterakademie
,
Erziehungsanstalt für junge Adlige, auf der diese zum Besuch der Universität, für den Offizierstand etc. ausgebildet werden, ist meist ebenso eingerichtet wie ein mit Alumnat verbundenes Gymnasium. Erziehungs- und Unterrichtsanstalten, die besonders der adligen Jugend eine standesgemäße Bildung geben sollten, entstanden einzeln schon im 16. Jahrh., wie das Collegium illustre zu Tübingen [* 2] (1589) und das Collegium Mauritianum zu Kassel [* 3] (1599). Die Mehrzahl dieser Anstalten jedoch gehört dem Jahrhundert von 1650 bis 1750 an, wo ihrer Aufnahme vor allem Leibniz' Einfluß günstig war.
Mit der strengern Regelung des
Unterrichts- und namentlich des Prüfungswesens ist die
Stellung der Ritterakad
emien immer schwieriger
geworden. Nur wenige haben sich bis heute und auch diese nicht in der alten Ausschließlichkeit erhalten.
In
Preußen
[* 4] gibt es Ritterakad
emien zu
Brandenburg
[* 5] (seit 1704),
Liegnitz
[* 6] (seit 1708) und
Bedburg (seit 1842). In
Österreich
[* 7] ist
berühmt das 1746 von der
Kaiserin
Maria Theresia gestiftete Theresianum, welches, seit 1883 mit der 1754 zur Heranbildung
diplomatischer Beamten gegründeten »orientalischen
Akademie« vereinigt, jetzt auch Nichtadlige aufnimmt.
Vgl. Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts (Leipz. 1885). ¶