desselben (aes hordearium), aber keinen
Sold.
Bald wurde auch für die
Qualifikation zum Reiterdienst und demnach auch zur Ritterwürde
ein Vermögenssatz (400,000, später 600,000 Sestertien) fixiert; die Zahl der Ritterfähigen überstieg trotzdem schon in
den ersten
Jahrhunderten der
Republik die der zu besetzenden
Stellen, und es lag dem
Zensor ob, aus den befähigten
Personen durch
Verleihung des equus publicus die Ritter zu ernennen, ebenso wie durch Entziehung desselben bei gesunkenem
Vermögen
oder sittlichem Makel jemand aus dem Ritterstand zu stoßen. Es ist erklärlich, wenn der
Zensor, der selbst senatorischen
Standes war, bei der
Verleihung des
Ritterpferdes seine Standesgenossen vorzugsweise berücksichtigte; allmählich
aber übertrug man die Bezeichnung auch auf alle diejenigen, die durch ihr
Vermögen zum
Eintritt in den Reiterdienst befähigt
waren, denselben wohl auch mit eignen
Pferden in besondern Freiwilligenkorps ausübten (equites equo privato). So umfaßte
also mit der Zeit der Ritterstand die gesamte senatorische und nichtsenatorische reicheGesellschaft in
Rom,
[* 3] die
Adels- und die Geldaristokratie.
Eine Trennung hierin brachte der im J. 129
v. Chr. gefaßte Volksbeschluß, daß jeder in den
Senat eintretende Ritter sein
Ritterpferd
abzugeben und auf den Stimmplatz in den 18 Rittercenturien zu verzichten habe. Vergrößert wurde die Trennung durch die
Untersagung aller öffentlichen Geldgeschäfte von seiten der
Senatoren, wodurch die Ritter zum besondern
Stande der
Financiers und großen Kaufleute wurden. Besondere Gelegenheit zu ihren
Finanzoperationen und dadurch vergrößerte
Kapitalmacht gab ihnen
GajusGracchus, indem er durch die
Volksversammlung ein neues
System der Steuererhebung in der kürzlich
erworbenen
ProvinzAsien
[* 4] votieren ließ und dabei dieInteressen der Ritter vorzugsweise bedachte.
Zugleich überließ er ihnen durch die
Lex judiciaria vom Jahr 123 die
Funktionen in den
Schwurgerichten, indem er die Geschwornenliste
nach
Analogie der Rittercenturien aus sämtlichen ritterfähigen
Personen jährlich neu formieren ließ und die
Senatoren geradezu,
die
Söhne der
Senatoren durch Festsetzung einer gewissen Altersgrenze von den
Gerichten ausschloß. Zu
derselben Zeit kamen auch äußere Vorrechte für die Ritter auf, das Tragen des goldenen
Ringes statt des gewöhnlich eisernen
oder kupfernen, der
Augustus clavus, ein aus zwei schmalen
Streifen bestehender Purpursaum an der
Toga,
[* 5] besondere
Plätze in
den
Theatern.
Was
Gracchus den
Rittern gegeben, nahm ihnen
Sulla im vollsten
Umfang wieder (82-79);
Pompejus dagegen gab
im J. 70 den
Rittern wiederum zwei Drittel aller
Plätze in den
Gerichtshöfen, stellte die alte Pachterhebungsweise in
Asien
wieder her, und im J. 67 erhielten die Ritter durch Volksbeschluß auch die 14 reservierten
Bänke im
Theater
[* 6] wieder. Inzwischen
hatte der Heerdienst der Ritter so gut wie aufgehört;
Marius ließ die römische Legionsreiterei ganz eingehen,
und die Ritter erschienen von jetzt an nur noch als eine städtische berittene
Nobelgarde bei
Aufzügen und
Volksfesten, kommandiert
von dem
Princeps juventutis, der in der Kaiserzeit meist ein
Prinz des kaiserlichen
Hauses war.
Wer aus dem
Ritterstand noch in das
Heer eintrat, diente als
Reiter in der Cohors praetoria des
Feldherrn oder übernahm eine Offizierstelle
als Tribunus legionum oder
Praefectus cohortium.
Vgl.
Zumpt, Über die römischen Ritter und den Ritterstand in
Rom (Berl. 1840);
Madwig,Kleine philologische
Schriften, S. 477-560 (Leipz. 1875). -
Die Ritter des
Mittelalters sind keineswegs als aus
jenem römischen Ritterstand hervorgegangen und als dessen
Fortsetzung aufzufassen; vielmehr entwickelte sich dieser mittelalterliche Ritterstand aus dem Gefolgs- und
Lehnswesen (s.
Ritterwesen) -
In
Österreich
[* 7] ist Ritter noch jetzt die Bezeichnung für die zweite
Stufe des niedern
Adels, indem der Ritter zwischen dem »Edlen«
und dem
»Freiherrn« steht. Einige Ordensverleihungen haben die
Erhebung in den Ritterstand oder doch die taxfreie
Verleihung
des Ritteradels für den darum Nachsuchenden zur
Folge. In
England gibt es einen nicht erblichen Ritterstand und Rittertitel
(knights), der vom König auf Lebenszeit verliehen wird. Im allgemeinen Bezeichnung der
Inhaber eines Ordensritterkreuzes.
Zur Einsammlung von geographischen
Anschauungen und litterarischen Hilfsmittel für die
Erdkunde
[* 15] von
Europa
[* 16] durchwanderte er
auf jährlichen
Reisen fast alle
LänderEuropas. Er starb in
Berlin. Seine Vaterstadt errichtete
ihm 1864 ein Denkmal. ist der Begründer der sogen. vergleichenden
Erdkunde und hat hiermit erst die
Geographie zur
Wissenschaft
erhoben.
Sein (unvollendet gebliebenes) Hauptwerk ist: »Die
Erdkunde im
Verhältnis zur
Natur und zur Geschichte des
Menschen«
(Berl. 1817-18, 2 Bde.), welches er in
der 2.
Auflage nach einem großartig erweiterten
Plan bearbeitete, so daß der 1.
Band
[* 17] (2. Aufl., das. 1822)
Afrika
[* 18] als abgeschlossenes Ganze behandelt, während die folgenden 9
Bände in 19 Teilen (das. 1832-59) der
Beschreibung von
Asien gewidmet sind (vgl.
Erdkunde, S. 752 f.). Außerdem schrieb Ritter: »Europa, ein geographisch-historisch-statistisches Gemälde«
(Frankf. 1804-1807, 2 Bde.);
»Vorhalle europäischer Völkergeschichten vor Herodot«
(Berl. 1820);
»Die
Stupas oder die architektonischen Denkmale an der indobaktrischen Königsstraße und die
Kolosse von Bamiyan«
(das. 1838).
Seine Hauptwerke sind: »Allgemeine Geschichte der Philosophie« (Hamb. 1829-55, 12 Bde.;
Bd. 1-4, 2. Aufl. 1836-53),
welche bis auf Kant herabreicht, u. »Die christliche Philosophie« (Götting. 1858 bis 1859, 2 Bde.).
Eine Ergänzung des erstern Werks ist der »Versuch zur Verständigung über die neueste deutsche Philosophie
seit Kant« (Braunschw. 1853). Außerdem sind zu nennen: »Abriß der philosophischen Logik« (Berl. 1824, 2. Aufl. 1829);
»Die
Halbkantianer und der Pantheismus« (das. 1827);
3) AugustGottfried, berühmter Organist, geb. zu Erfurt,
[* 25] bildete sich unterL.Berger, A. W. Bach und Rungenhagen in
Berlin, wurde 1837 Organist und Lehrer zu Erfurt, 1844 Domorganist zu Merseburg
[* 26] und 1847 Domorganist zu Magdeburg,
[* 27] wo er starb. Er ist besonders durch seine wiederholt aufgelegte »Kunst des Orgelspiels« (2 Bde.) bekannt geworden.
Außerdem veröffentlichte er Orgelsonaten, zahlreiche Choral-Vor- und Nachspiele, Variationen, Fugen etc. für Orgel, auch ein
Klavierkonzert, ein Streichquartett, Klaviersonaten, Männerchöre, Lieder etc., redigierte die vier ersten
Jahrgänge (1844-47) der Orgelzeitung »Urania«, beteiligte sich an der Herausgabe des »Orgelfreunds«
(5 Bde.) und des »Orgelarchivs«
und schrieb: »Geschichte des Orgelspiel im 14.-18. Jahrhundert« (Leipz. 1884, 2 Bde.).
4) Henry, amerikan. Maler, geb. zu Montreal
[* 28] in Kanada, machte seine Studien bei Gröger in Hamburg,
[* 29] dann drei Jahre bei Sohn in Düsseldorf
[* 30] und erhielt hierauf ein Atelier der Meisterklasse an der Akademie daselbst. Er starb Seine
von Jordan beeinflußten Genrebilder sind meist dem Seemanns- und Fischerleben entnommen und zeichnen sich durch naturwahre
Charakteristik aus. Die bedeutendern sind: Schmuggler, von englischen Dragonern angegriffen (1839);
5)
Paul, Maler und Radierer, geb. zu Nürnberg,
[* 32] wurde im vierten Lebensjahr taubstumm, bildete sich bei KarlHeideloff
im Zeichnen, Radieren und Architekturmalen aus und erweiterte dann seine Kenntnisse durch Studienreisen
in Frankreich, Österreich und Italien. Anfangs nur als Zeichner und Radierer für architektonische Werke thätig, kultivierte
er seit dem Anfang der 70er Jahre auch die Ölmalerei und schuf eine Reihe von Innenansichten und Straßenarchitekturen, meist
nach Motiven aus Nürnberg, welche er mit reicher Staffage, oft geschichtlichen Inhalts, ausstattete. Seine
Hauptwerke sind: Inneres der Lorenzkirche (1874),Hof
[* 33] des Pellerschen Hauses (1876), der SchöneBrunnen
[* 34] (1880), die alte Schranne
mit der Sebalduskirche 1632 (1886), der Rathaushof und der Marktplatz in Nürnberg (1888).