Rheingau,
[* ] Landstrich im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, nördlich von dem Rheingaugebirge, einem Zweig des Taunus, abgeschlossen, ein herrliches, 22 km langes, ziemlich breites Thal, welches sich von Biebrich bis nach Lorch erstreckt, sich namentlich durch seine trefflichen Rheinweine (Rheingauer, wovon die besten der Johannisberger, Rüdesheimer, Markobrunner, Geisenheimer, Hattenheimer, Rauenthaler und Aßmannshäuser sind) auszeichnet und zum Rheingaukreis des Regierungsbezirks Wiesbaden (Kreisstadt Rüdesheim) gehört.
Die alte Hauptstadt war Eltville, oft Residenz der Erzbischöfe von Mainz, denen der Rheingau früher gehörte. Vom 11. Jahrh. an war der ganze Rheingau auf der Landseite von dem sogen. Gebück umgeben, worunter man einen breiten Graben und ein 6 m breites, aus verschlungenen Bäumen gebildetes Verhau mit Türmen und Bollwerken verstand. Ein besonderes Haingericht wachte über Erhaltung des Gebücks, und es war bei Todesstrafe verboten, einen heimlichen Weg durch ersteres zu machen. Nachdem es aber Herzog Bernhard von Weimar 1631 durchbrochen und den Rheingau erobert hatte, wurde es nach und nach ausgerodet.
Vgl. Faust, Der Weinbau im R. (Wiesbad. 1875);
Roth, Der Rheingauer Weinbau (Frankf. a. M. 1876);
Dahlen, Karte u. Statistik des Weinbaus im R. (Mainz 1886).