Rezeßbuch
,
das Kontobuch bei Bergwerksverwaltungen, in welchem die schuldigen Beiträge der Teilhaber vermerkt werden.
Bei nicht rechtzeitige Zahlung der Rezeßgelder (Zubuße) fällt der betreffende Bergwerksanteil ins Retardat, infolgedessen die Schuldner innerhalb eines bestimmten Termins ihre Zubuße bezahlen müssen, widrigen Falls ihre Bergwerksanteile verfallen (s. Bergrecht, S. 743).