Rezéß
(lat. recessus, von recedere, d. i. zurückgehen oder abgehen), das Endresultat gepflogener Verhandlungen;
besonders die Vereinbarung der
Erben über die
Teilung des Nachlasses (Erbrezeß
, s. Erbteilung), über
streitige Verhältnisse zwischen einzelnen Familien (Familienrezeß
), zwischen einer größern Zahl und
Klasse von Einwohnern,
zwischen den einzelnen
Klassen einer Gemeinde, zwischen Gutsherren und Eingesessenen (Dienst- und Fronrezeß
), zwischen Landesherren
und
Ständen u. s. w.;
die verglichenen Leistungen und Verhältnisse nennt man Rezeß
gelder.
Auch gebraucht
man Rezéß
häufig für
Abschied
¶
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Rezeß |
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1 | Re|zess, der; -es, -e [lat. recessus = Rückzug, subst. 2. Part. von: recedere = zurückweichen, -gehen, aus: ... |
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von"Rezéß"
, gefunden in folgenden Artikeln:- 1: Hansa
- 2: Melanchthon
- 3: Receß
- 4: Städteordnung
4 Stellen sind gefunden.
Quellen, Literatur
Im eLexikon erwähnte Bücher und Zeitschriften sind je Artikel zusammengestellt. Quellen zu Rezeß.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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6.504 | Frankfurter Rezeß | Flacianer erließen dagegen das | "Samaritanische Interim". |
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