Rezeß
Auseinandersetzung, Vergleich, Vertrag, besonders ein solcher, worin jemand von einer gemachten Anforderung zurücktritt;
Rezeß
herrschaften, Besitzungen, deren Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten
Häusern durch einen Rezeß
geordnet sind, wie z. B. in Ansehung der Schönburgschen
Rezeß
herrschten in
Sachsen
[* 2] durch den zwischen
Sachsen und dem Schönburgschen
Haus abgeschlossenen Rezeß
vom
Reichsrezeß
,
s. v. w.
Reichsabschied (Recessus imperii);
Rückstand nicht bezahlter
Gelder, namentlich bei Streitigkeiten über eine gelegte
Rechnung das
Guthaben des Rechnungsführers (Aktivrezeß
) oder das des
Geschäfts- oder Rechnungsherrn (Passivrezeß
).
Rezeß
gelder,
verglichene Leistungen, auch
Abgaben (Quatembergelder), die der
Bergwerkseigentümer früher zu entrichten hatte.