Reyscher
,
August Ludwig, Rechtsgelehrter, geb. zu Unterriexingen in Württemberg, [* 3] studierte zu Tübingen [* 4] die Rechte, begann die Herausgabe einer vollständigen Sammlung der württembergischen Gesetze, von der er die der Staatsgrundgesetze (Stuttg. 1828-30, 3 Bde.) vollendete, ward 1829 Dozent in Tübingen, 1831 außerordentlicher, 1837 ordentlicher Professor. Mit Eifer bekämpfte er in Schriften und Gutachten die reaktionären und absolutistischen Gelüste der damaligen Machthaber in Deutschland, [* 5] so in den »Publizistischen Versuchen« (Stuttg. 1832) die Karlsbader Beschlüsse, in »Die grundherrlichen Rechte des württembergischen Adels« (Tübing. 1836) die Adelsvorrechte, im »Tübinger Gutachten« (1838) den Verfassungsbruch des Königs von Hannover. [* 6] 1848 war er Mitglied des Vorparlaments und der württembergischen Ständekammer, dann der Landesversammlung.
Wegen seines entschiedenen Auftretens gegen das verfassungswidrige
Verfahren des
Ministeriums ward er 1851 seiner Professur
enthoben und als
Regierungsrat nach
Ulm
[* 7] versetzt, worauf er seinen
Abschied nahm und sich als
Rechtskonsulent in
Kannstatt
[* 8] niederließ. 1858 wieder
in die
Kammer gewählt, bekämpfte er mit Erfolg das
Konkordat, ward 1859 einer der
Gründer des
Nationalvereins, 1871 in den
Reichstag gewählt, legte aber 1872 sein
Mandat nieder. Er starb in
Kannstatt. Reyscher
schrieb noch: Ȇber die
Symbolik
des germanischen
Rechts«
(Tübing. 1833),
»Das gemeine und württembergische Privatrecht« (2. Aufl. Stuttg. 1846-48, 3 Bde.),
»Württembergische Geschickte und Übersicht seiner Verfassung und Gesetzgebung« (Leipz. 1861),
»Die Rechte des Staats an den Domänen und Kammergütern« (das. 1863), ¶
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»Die Ursachen des deutschen Kriegs und seine Folgen« (1.-4. Aufl., Stuttg. 1867) und gab mit Wilda 1839-61 die »Zeitschrift für deutsches Recht« heraus. Nach seinem Tod erschienen: »Erinnerungen aus alter und neuer Zeit 1802-80« (Freib. i. Br. 1884).