(lat., »König«),
in den ersten Jahrhunderten des römischen Staats Titel des obersten Magistrats.
Diese Könige waren Wahlkönige, deren Gewalt,
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namentlich was Gesetzgebung und Kriegserklärungen anbetraf, durch Senat und Volk beschränkt war. Für die Wahl eines Königs,
wenn der Thron erledigt war, wurde ein Zwischenkönig, Interrex (s. d.), eingesetzt, welcher mit dem gesamten Senat über den
zu wählenden König zu beraten und dann die Entscheidung des Volkes in den Kuriatkomitien einzuholen hatte.
Im Fall der Zustimmung ward hierauf der gewählte König sofort proklamiert und vom Augur auf die Burg zum Auguraculum geführt
zur Beobachtung der himmlischen Zeichen, worauf er in einer Kurienversammlung die Lex curiata de imperio einholte, durch welche
er erst das militärische und zivile Imperium erhielt.
Der Rex führte den Vorsitz im Senat und in der Volksversammlung, welche er zu berufen hatte; er war der
oberste Feldherr, Richter und Priester, obwohl seit Numa es für die priesterlichen Geschäfte besondere Kollegien gab. Seine
Insignien waren die 12 Liktoren mit den Fasces, das Purpurgewand (Toga praetexta) und unter den letzten Königen
auch Zepter und Diadem. Ein Teil des Ager publicus war unveräußerliches Krongut, dessen Einkünfte der König bezog, und welches
auf öffentliche Kosten bebaut ward.
(lat., d. i. Ordner), nach der Überlieferung in den ersten dritthalbhundert Jahren der röm.
Geschichte Bezeichnung des Königs in Rom wie in den übrigen lat. und den meisten ital. Städten. Das
röm. Königtum war in der Zeit, wo es in der Geschichte hervortritt, nicht mehr ein Erbkönigtum, sondern eine Art von Wahlkönigtum,
das die Erbfolge nur nebenbei berücksichtigte. Der Träger der Königsgewalt wurde nach dem Tode des Königs der
Senat, aus dem die Interreges (s. Interrex) hervorgingen, bis der neue König durch Senat und Bürgerschaft
gewählt war.
Der König war ursprünglich nahezu unumschränkter Herr: Oberpriester, Oberfeldherr, Oberrichter. Die Insignien der königl.
Würde bestanden in den zwölf Liktoren mit den Fasces, dem elfenbeinernen Sitz (sella curulis) oder Thronstuhl und der
purpurfarbenen Toga. Als man die Königsherrschaft stürzte, blieb der Name des Rex mit gewissen opferpriesterlichen Funktionen,
welche man sich loszutrennen scheute, in dem Opferkönig (Rex sacrificulus oder Rex sacrorum) erhalten, dessen
lebenslängliches Amt stets patricisch blieb; er hatte seine eigene Wohnung an der Via sacra und war vom Kriegsdienste befreit,
durfte aber keine Magistratur bekleiden. Die Königsgewalt lebte zeitweise nahezu im alten Umfange in der Diktatur (s. Diktator)
auf.