Revolution
stribunal,
der am auf
Robespierres
Antrag in
Paris
[* 2] eingesetzte außerordentliche
Gerichtshof zur Erforschung und Bestrafung aller Gegner der
Revolution. Er sollte mit vom
Konvent zu ernennenden
Geschwornen
aus den
Departements besetzt werden und hieß anfangs
Tribunal criminel extraordinaire; erst mit dem
Sturz der
Gironde, im
September
d. J., erhielt
er den
Namen eines
Tribunal révolution
naire und wurde dem Sicherheitsausschuß unterstellt, dessen
Kreaturen die
Geschwornen,
Richter und Ankläger waren.
Das Gerichtsverfahren wurde zum
Zweck der
Beschleunigung von den
Formen der
Verteidigung des Angeklagten und der Anhörung von
Zeugen dispensiert, und durch das
Gesetz vom über die Verdächtigen wurde ihm das
Mittel zu furchtbarer Verfolgung
aller Gemäßigten gegeben. Die Schreckensmänner benutzten das Revolution
stribunal zur Befriedigung
ihrer
Leidenschaften, und es soll 2774
Personen unter die
Guillotine geliefert haben. Als nach
Robespierres
Sturz eine größere
Mäßigung eintrat, ward es, nachdem 15
Richter und der Staatsankläger
Fouquier-Tinville
¶
mehr
hingerichtet worden waren, mittels Dekrets vom 23. Mai durch eine Militärkommission ersetzt, die ihre Wirksamkeit bald nur auf militärische Verbrechen beschränkte. Auch die größern Städte der Provinzen hatten ähnliche außerordentliche Gerichte.
Vgl. Campardon, Histoire du Tribunal révolution
naire (Par. 1866, 2 Bde.);
Berriat Saint-Paix, La justice révolution
naire à Paris et dans les départements (das. 1868);
Wallon,
Histoire du Tribunal révolution
naire de Paris (das. 1880-82, 6 Bde.).