Revierausschuß
,
im Bergbau [* 2] ein von der Gesamtheit der Bergwerksbesitzer eines Bergreviers gewähltes Kollegium, das die gemeinsamen Interessen der Bergwerksbesitzer zu wahren und zu vertreten und die Revieranstalten zu verwalten hat;
letztere sind gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, wie Revierkassen, Revierstollen, Revierwasserversorgungen;
Revierbeamte werden vom Revierausschuß
angestellt, in
Preußen
[* 3] heißen so die vom Oberbergamt in einem Bergrevier bestellten
Vertreter,
die auch die
Bergpolizei ausüben. (S.
Bergbehörde.)