Revier
,
Bezirk, Gebiet, welches jemand zu verwalten hat, das ihm zugewiesen ist (daher beim
Militär: Kompanierevier
,
der von einer
Kompanie im
Lager,
[* 2] in der
Kaserne eingenommene
Raum);
auch s. v. w.
Quartier (Revier
kranker, ein
Patient, der im
Quartier behandelt wird, im
Gegensatz zum Lazarettkranken);
im Seewesen ein für Seeschiffe fahrbarer
Fluß (das
Schiff
[* 3] liegt auf dem Revier
, wenn es den
Hafen verlassen hat und im
Strom vor
Anker
[* 4] liegt);
im Forstwesen ein eine Wirtschaftseinheit bildender
Wald, der nur einem
Besitzer gehört und einem Revier-
oder Oberförster zur
Verwaltung
übertragen ist. Im Bergwesen werden die
mit der
Verwaltung der Bergangelegenheiten in den einzelnen
Bezirken betrauten Unterbeamten Revier
beamte
genannt;
Revier
ausschuß, ein von den Bergwerksbesitzern eines Bergreviers
gewähltes
Kollegium zur Vertretung der gemeinsamen
Interessen der Hüttenbesitzer.