Revérs
Münzen I (Altertum)

* 2
Münzen.(lat.), die Kehr-, resp. Wappenseite der Münzen, [* 2] entgegengesetzt der Vorderseite oder dem Avers. Auf sehr alten Münzen wird die Rückseite angedeutet durch ein Quadratum incusum, oder durch ein Attribut des auf der Vorderseite (dem Avers) dargestellten Gottes, oder auch durch stehende Typen, die auf besondere Ereignisse, Lokalitäten und Mythen oder auf vorzügliche Produkte u. dgl. Bezug haben. Die römischen Münzen zeigen auf der Rückseite gewöhnlich eine Götterfigur oder den Kaiser mit Götterfiguren gruppiert, oft nur eine Inschrift; die römischen Kolonien gewöhnlich einen Priester, der pflügende Ochsen antreibt, oder eine Zwillinge säugende Wölfin; Militärkolonien den Legionsadler und Vexille.
Zuweilen unterscheidet sich auch die Rückseite von der Vorderseite durch Anwendung einer andern
Sprache
[* 3] in der
Inschrift,
wie auf den
Münzen der griechisch-indischen
Könige.
Mittelalter und Neuzeit zeigen die verschiedensten Rückseiten, namentlich
oft ein
Wappen
[* 4] (vgl.
Münzwesen).
[* 5] Revérs
heißt auch eine schriftliche Verpflichtung, namentlich eine Bescheinigung, durch
welche der
Inhalt eines andern Schriftstücks widerrufen oder abgeändert oder auch jemand von einer übernommenen Verpflichtung
unter bestimmten Voraussetzungen entbunden wird
(Gegenschein,
Gegenschrift); im
Lehnswesen die
Urkunde (Reversbrief,
Reversalien,
Reverse), wodurch der
Vasall dem Lehnsherrn die Beleihung und die Lehnspflicht bescheinigt, auch die
Erklärung, wodurch ein
Monarch die
Rechte der
Unterthanen gewährleistet. In der
Kriegsbaukunst heißt Revérs
die von dem
Wall abgewandte
Böschung der
Gräben von
Befestigungen; Reverskaponnieren, Reversgalerien, darunter befindliche Verteidigungsanlagen; bei
Laufgräben
deren flach geböschte Rückseite.