Reue
(Poenitentia), im kirchlich-dogmat.
Sinn s.
Buße. Thätige Reue
, welche dann vorliegt, wenn jemand den schädlichen
Erfolg seiner strafbaren
Handlung selbst abgewendet hat, begründet im
Strafrecht unter Umständen Straflosigkeit des Verbrechers,
so
¶
mehr
namentlich bei der Brandstiftung.
Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 310.