Retourwaren
(Retouren), im Seehandel die Rücksendungen von Waren aus überseeischen Ländern, dann überhaupt Waren, welche von einem Ort als unverkäuflich zurückkommen;
im Zollwesen inländische Produkte und Fabrikate, welche zur Ansicht, zu öffentlichen Ausstellungen u. dgl. zu vorübergehendem Gebrauch nach dem Ausland gehen, um von dort ohne ¶
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Entrichtung des inländischen Zolles nach dem Inland zurückgesandt zu werden.