Retorsion
(lat.), die Erwiderung nachteilige
Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichfalls benachteiligende
Maßregeln seitens einer andern. Die ist der Veranlassung und dem
Zweck nach mit den
Repressalien (s. d.) verwandt, unterscheidet
sich aber insofern von ihnen, als letztere die Erwiderung einer ungerechten
Handlung sind, während die
Retorsion
sich nur gegen eine unbillige Maßregel des andern Teils richtet. Die Retorsion hält sich daher
an und für sich innerhalb der
Grenzen
[* 2] eines rechtlich zulässigen
Verfahrens. Als Retorsion
wird z. B. gebraucht die Entziehung von
Vergünstigungen, die den
Unterthanen des andern
Staats eingeräumt waren, und die
Auflegung von Eingangszöllen
(Retorsionszöllen) auf dort erzeugte
Waren, indem das
Prohibitivsystem des einen durch ein Retorsion
ssystem des andern
Staats
erwidert wird. In der
Rhetorik ist eine
Redefigur, durch welche man einen vom Gegner vorgebrachten
Beweis zu seinen (des Redners)
eignen gunsten gebraucht.