Retardāt
(lat.), Rückstand, im
allgemeinen verspätete Geldabgabe und
Verzögerung sonstiger Leistungen, wie z. B.
im Bergwesen der
Zubuße seitens der Kuxinhaber, welche für den »ins Retardat.
Gesetzten«
den Verlust des
Kuxes zur
Folge haben kann (s.
Bergrecht, S. 743).