Restitutionsedikt
(lat.), Befehl zur Wiederherstellung einer Sache in den vorigen Zustand; besonders das während des Dreißigjährigen Kriegs 6. März 1629 vom Kaiser Ferdinand II. nach der Besiegung der evangelischen Fürsten erlassene Edikt, welches eine authentische Erklärung des Augsburger Religionsfriedens sein sollte, worin den Protestanten auf Grund des geistlichen Vorbehalts die Herausgabe aller seit dem Passauer Vertrag vom 29. Juli 1552 säkularisierten oder eingezogenen unmittelbaren und
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mittelbaren Stifter, Bistümer, Klöster und Kirchengüter an die Katholiken befohlen, der Religionsfriede auf die Augsburgischen Konfessionsverwandten beschränkt und den katholischen Reichsständen das Recht eingeräumt wurde, den Protestantismus in ihren Territorien zu unterdrücken. Die Ausführung des Edikts hätte die völlige Ausrottung der evangelischen Religion in Deutschland zur Folge gehabt, und es reizte daher die Protestanten zur Fortsetzung des Dreißigjährigen Kriegs und zum Anschluß an Gustav Adolf von Schweden. Im Frieden von Prag 1635 verzichtete der Kaiser einstweilen, im Westfälischen Frieden gänzlich auf Durchführung desselben. Vgl. Tupetz, Der Streit um die geistlichen Güter und das Restitutionsedikt (Wien 1883).