Respekttage
(Respit-, Respiro-,
Diskretions- oder Ehrentage), im
Wechselrecht die
Tage, welche dem Bezogenen noch nach
der Verfallzeit zur
Zahlung (Respekttage
zu gunsten des Bezogenen) freigelassen sind, oder innerhalb deren der
Präsentant noch gültig
Protest erheben kann (Respekttage
zu gunsten des Präsentanten).
Die deutsche
Wechselordnung gestattet keine
Respekttage
, läßt aber die
Präsentation zur
Zahlung und die Protesterhebung noch am zweiten
Tag nach dem Verfalltag zu.