Resolution
(lat.), Auflösung, Zerteilung;
in der Rechtssprache s. v. w. Aufhebung;
dann Beschluß, Be- oder Entscheid einer Behörde (auch Resolut, z. B. Polizeiresolut);
im politischen Sprachgebrauch s. v. w. Meinungsäußerung einer Abgeordnetenversammlung, die einen Einfluß auf die Regierung ausüben soll;
danach auch allgemeiner von der formulierten Erklärung andrer Versammlungen auf Grund der vorausgegangenen Beratung gebraucht.
Endlich ist Resolution
s. v. w. Entschlossenheit, resolutes
Wesen.