Resignatarĭus
(lat.), im kanonischen Recht jeder, der eine Pfründe oder ein Amt durch Verzichtleistung (resignatio) des bisherigen Besitzers zu seinen gunsten erhält und in dessen Rechte eintritt.
27 Wörter, 200 Zeichen
(lat.), im kanonischen Recht jeder, der eine Pfründe oder ein Amt durch Verzichtleistung (resignatio) des bisherigen Besitzers zu seinen gunsten erhält und in dessen Rechte eintritt.