Residénz
(v. lat. residentia), bestimmter Aufenthaltsort
des Staatsoberhauptes und der höchsten Behörden, in der
Regel die Hauptstadt (Residenz
stadt) des
Landes;
auch der Aufenthalt
eines katholischen
Geistlichen in seinem Kirchsprengel, welcher, eingerissenen
Mißbräuchen zu steuern,
vom Tridentiner
Konzil allen fungierenden
Kirchendienern zur
Pflicht (Residenz
pflicht) gemacht ist, besonders den
Bischöfen,
Stifts- und Ordensobern und
Pfarrern.
In der Chemie ist Residentia s. v. w. Bodensatz.