Residénz
(v. lat. residentia), bestimmter Aufenthaltsort des Staatsoberhauptes und der höchsten Behörden, in der Regel die Hauptstadt (Residenzstadt) des Landes;
auch der Aufenthalt eines katholischen Geistlichen in seinem Kirchsprengel, welcher, eingerissenen Mißbräuchen zu steuern, vom Tridentiner Konzil allen fungierenden Kirchendienern zur Pflicht (Residenzpflicht) gemacht ist, besonders den Bischöfen, Stifts- und Ordensobern und Pfarrern.
In der Chemie ist Residentia s. v. w. Bodensatz.