Reservation
(lat.), ein Vorbehalt, welcher bei dem
Abschluß eines
Rechtsgeschäfts gemacht wird, z. B. wenn jemand einem
andern das
Eigentum von einem
Grundstück überträgt und sich daran den
Nießbrauch reserviert; Reservations-
,
Reservatrechte,
Reservaten (jura reservata), vorbehaltene
Rechte, z. B. die den süddeutschen
Staaten vorbehaltenen Sonderrechte
im
Deutschen
Reich, nämlich die
Exemtion von
Bayern,
[* 3]
Württemberg
[* 4] und
Baden
[* 5] von der Biersteuergemeinschaft, die Sonderstellung
Bayerns und
Württembergs in Ansehung des
Kriegs-,
Eisenbahn-,
Post- und Telegraphenwesens und die
Exemtion
Bayerns von der Reichsgesetzgebung
über die
Heimats- und Niederlassungsverhältnisse und über das Immobiliarversicherungswesen.