Res
(lat.), Gegenstand,
Sache, namentlich im juristischen
Sinn, d. h. ein für sich bestehender, räumlich begrenzter
Gegenstand, welcher keine
Person ist. Res
accessoria,
Nebensache;
res
dubia, zweifelhafte
Sache;
res
judicata,
rechtskräftige
Entscheidung;
res
litigiosa, streitige
Sache;
res
mobilis, bewegliche, res immobilis, unbewegliche
Sache,
Grundstück;
res
nullius, herrenloses
Gut;
res
publica, das Gemeinwesen, der
Staat;
res
sacrae,
Kirchensachen.