Requisitionsschreiben,
s. Hilfsschreiben.
3 Wörter, 42 Zeichen
s. Hilfsschreiben.
(Requisition, Requisitionsschreiben, Literae requisitoriales, Requisitiones), das Schreiben einer obrigkeitlichen Behörde an eine andre, ihr nicht vorgesetzte oder untergeordnete, betreffend die Vornahme einer Amtshandlung, insbesondere das Ersuchen um Rechtshilfe (s. d.), z. B. um Stellung der unter dem requirierten Gericht wohnenden Partei, eines Angeschuldigten, Vernehmung von Zeugen etc.