Report
(engl., spr. ripohrt), Bericht, namentlich Zeitungsbericht; im Börsenwesen der Unterschied zwischen dem Kurs einer im Tageskauf (per cassa) gekauften Ware (gewöhnlich Wertpapiere) und dem höhern Ultimokurs, welchen dieselbe zur Zeit der Rücklieferung hat; auch die Vergütung, welche der auf ein Steigen des Preises spekulierende Haussier, welcher per comptant kauft, um per ultimo höher zu verkaufen, für das ihm hierzu dargeliehene Geld bezahlt. Daher reportieren, Geld zum Reportgeschäft darleihen, wobei gewöhnlich die vom Spekulanten gekauften Effekten als Unterpfand dienen.
Das Reportgeschäft ermöglicht es, Geld für kurze Zeit zinstragend anzulegen, indem man zum Tageskurs kauft und gleichzeitig auf Lieferung für einen spätern Termin zu einem höhern Preis (mit Report) verkauft. Derjenige, welcher ein solches Geschäft macht, heißt Reportierender, Reporteur (Kostnehmer in Österreich, weil er das Papier in Kost nimmt), der andre Kontrahent heißt Reportierter (Kostgeber in Österreich). Report bedeutet in Frankreich auch den Unterschied im Rentenkurs, welcher sich durch den Zinszuschlag von ein em Zinstermin zum andern ergibt; wegen dieses Zuschlags ist auch der Rentenkurs auf Lieferung höher als der gegen Barzahlung. Vgl. Börse, S. 238 f.