Report
(engl., spr. ripohrt),
Bericht, namentlich Zeitungsbericht; im Börsenwesen der Unterschied zwischen dem
Kurs
einer im Tageskauf
(per cassa) gekauften
Ware (gewöhnlich
Wertpapiere) und dem höhern Ultimokurs, welchen dieselbe zur Zeit
der Rücklieferung hat; auch die Vergütung, welche der auf ein Steigen des
Preises spekulierende Haussier,
welcher per comptant kauft, um per ultimo höher zu verkaufen, für das ihm hierzu dargeliehene
Geld bezahlt.
Daher report
ieren,
Geld zum Report
geschäft darleihen, wobei gewöhnlich die vom Spekulanten gekauften
Effekten als Unterpfand dienen.
Das Report
geschäft ermöglicht es,
Geld für kurze Zeit zinstragend anzulegen, indem man zum Tageskurs
kauft und gleichzeitig auf Lieferung für einen spätern
Termin zu einem höhern
Preis (mit Report
) verkauft. Derjenige, welcher
ein solches
Geschäft macht, heißt Report
ierender, Reporteur
(Kostnehmer in
Österreich,
[* 2]
weil er das
Papier in
Kost nimmt), der
andre Kontrahent heißt Report
ierter (Kostgeber in
Österreich). Report
bedeutet in
Frankreich auch den Unterschied
im Rentenkurs, welcher sich durch den Zinszuschlag von ein em Zinstermin zum andern ergibt; wegen dieses Zuschlags ist auch
der Rentenkurs auf Lieferung höher als der gegen
Barzahlung. Vgl.
Börse, S. 238 f.