Replik
(lat.), Erwiderung, Entgegnung;
im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede, namentlich das Vorbringen einer Thatsache, wodurch die Einrede entkräftet werden soll.
Der Replik
kann unter Umständen eine
Duplik, dieser eine
Triplik und
letzterer wiederum eine
Quadruplik entgegengesetzt werden.
In der Kunst nennt man ein zweites, vom Künstler selbst verfertigtes Exemplar eines Kunstwerks (s. v. w. Dublette).
Replizieren, eine Replik
vorbringen, entgegnen.