Rentamt
,
eine bayr. Behörde für die örtliche Finanzverwaltung des Staates, insbesondere für die Steuerverwaltung;
sie ist den Kreisregierungen unterstellt.
Auch für analoge Privatbehörden, besonders auf großen Besitzungen,
kommt die Bezeichnung Rentamt
vor, ebenso heißt Rentamt die Finanzverwaltung an einigen
Universitäten, z. B. in
Leipzig.
[* 2]