Rentabilit
ätslehre,
forstliche (forstliche
Statik),
Lehre
[* 2] von der Rentabilit
ätsberechnung einer forstlichen
Wirtschaft
od. Wirtschaftsmaßregel.
Zweck der ist die Ermittelung der vorteilhaftesten Wirtschaftsart durch Vergleichung
der
Wirtschaftserträge mit den Wirtschaftskosten. Als vorteilhafteste
Wirtschaft wird diejenige angesehen, welche den höchsten
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mehr
Reinertrag, d. h. den größten Überschuß der Roherträge über die Wirtschaftskosten
liefert (s. Reinertrag). Rentabilit
ätslehre wird daher wohl als gleichbedeutend mit Reinertragslehre angesehen. Eine hervorragende
Stellung in der forstlichen Rentabilit
ätslehre nimmt die Ermittelung der vorteilhaftesten Umtriebszeit und des
vorteilhaftesten Haubarkeitsalters ein. Die von Hundeshagen begründete, von König weitergeführte forstliche ist
erst in neuerer Zeit durch Preßler und G. Heyer zu einem selbständigen forstlichen Wissenszweig entwickelt worden.
Vgl. G. Heyer, Handbuch der forstlichen Statik, Bd. 1 (Leipz. 1871);
Preßler, Der rationelle Waldwirt und sein Waldbau des höchsten Ertrags, Buch 2 (Tharandt 1859), nebst spätern in Flugschriften erschienenen Ergänzungen.