Renaud
(spr. rönoh), Achilles, ausgezeichneter Rechtslehrer, aus einer franz. Emigrantenfamilie, geb. zu Lausanne, [* 2] wo sein Vater reformierter Prediger war, besuchte das Gymnasium in Bern [* 3] und begann auf der dortigen Universität seine juristischen Studien, die er in Heidelberg [* 4] unter Thibaut und Mittermaier, in Berlin [* 5] unter Savigny fortsetzte. Nachdem er in Heidelberg 1841 promoviert hatte, begab er sich zu weiterer praktischer Ausbildung nach Paris. [* 6] 1842 als Privatdozent in Bern habilitiert, erhielt daselbst 1845 eine außerordentliche Professur, folgte aber 1848 einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Gießen, [* 7] 1852 nach Heidelberg.
Hier wurde er 1866 Geheimer Hofrat, 1867 Geheimrat und nach Mittermaiers Tod Ordinarius des Spruchkollegiums der Juristenfakultät. Er starb in der Nacht vom 4. zum Seine bedeutendsten Schriften sind: »Lehrbuch des gemeinen deutschen Wechselrechts« (Gieß. 1854, 3. Aufl. 1868);
»Das Recht der Aktiengesellschaften« (Leipz. 1863, 2. Aufl. 1875);
»Lehrbuch des gemeinen deutschen Zivilprozeßrechts« (das. 1867, 2. Aufl. 1873);
»Das Recht der Kommanditgesellschaften« (das. 1881).
Außer zahlreichen Abhandlungen in Zeitschriften veröffentlichte er noch: »Beitrag zur Theorie der Reallasten« (Stuttg. 1846);
»Beitrag zur Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons Zug" (Pforzh. 1847);
»Lehrbuch des gemeinen deutschen Privatrechts« (das. 1848, Bd. 1);
»Kritik des Entwurfs einer schweizerischen Wechselordnung« (Erlang. 1855).
Nach seinem Tod erschienen: »Das Recht der stillen Gesellschaften« (ergänzt von Laband, Heidelb. 1885) und »Rechtliche Gutachten« (Mannh. 1886, 2 Bde.).