Rembours
(spr. rangbuhr, für franz. rembours
ement, ital.
rimborso
), Wiedererstattung,
Deckung irgend einer Auslage, insbesondere für einen gezogenen und nicht acceptierten oder protestierten
Wechsel, dann die
Deckung, durch welche sich der Trassat bezahlt machen darf, indem er auf einen Dritten
einen
Wechsel zu ziehen beauftragt wird. Rembours
geschäft ist dasjenige, bei welchem man sich für in
Verkaufskommission gegebene
Waren durch Ziehung eines
Wechsels auf
Kommissionär oder Zwischenspediteur teilweise
Deckung verschafft. Rembours
ieren heißt
Ersatz geben, sich für eine gemachte Auslage erholen, sich durch
Tratten wieder bezahlt machen.