Reliquien
(lat., d. h. Überbleibsel), in der Kirchensprache
die Überreste von den Leibern der
Heiligen oder von Sachen, die mit diesen in unmittelbarer Berührung
waren.
Schon seit
Gregor d. Gr. schrieb man den Reliquien
heilsame Wirkungen zu, und die gottesdienstlichen
Versammlungen an den Gräbern der Märtyrer und
Heiligen arteten immer mehr in Verehrung ihrer Gebeine aus.
Alle
Kirchen und
Klöster wurden mit zahlreichen Reliquien
ausgestattet, und noch gegenwärtig muß in der kath.
Kirche jeder
Altar
[* 2] eine Reliquie in sich schließen. Der
Protestantismus hat den Reliquien
dienst verworfen, in der röm.- und
griech.-kath.
Kirche steht er aber noch heute in
Blüte.
[* 3] Die gottesdienstliche Verehrung der Reliquien
ist bedingt durch deren kirchliche
Anerkennung
(Approbation); diese und die dazu erforderliche Prüfung, wofür ausführliche Vorschriften bestehen, ist
in der röm.-kath.
Kirche Sache einer besondern, 1699 eingesetzten
Kongregation (s. d.) von Kardinälen in
Rom.
[* 4]