Reliquĭen
(lat.), im allgemeinen »Überreste« von berühmten Personen der Vorzeit oder Gegenstände, die mit ihnen in naher Berührung gestanden haben; in der katholischen Kirche (angebliche) Überbleibsel von heiligen Personen oder von Dingen, die von diesen herrühren, namentlich Gebeine, Kleidungsstücke, Geräte, Marterwerkzeuge der Heiligen. Schon früh suchten die Christen selbst mit Lebensgefahr in den Besitz der Gebeine der Märtyrer zu gelangen, welche man sodann nach Offenb. 6, 9. in Altäre einschloß; wo sie als Grabmal (sepulcrum) die Grundlage für den Opferkelch bilden sollten.
Auch die
Sitte, über den
Gräbern der
Märtyrer
Kapellen oder
Kirchen zu errichten, reicht in die
Zeiten der
alten katholischen
Kirche hinauf. Eine unerschöpfliche
Quelle
[* 3] von Reliquien
boten die
Katakomben.
Hieronymus verteidigte schon die
Verehrung der Reliquien
gegen
Vigilantius. Im
Mittelalter, besonders zur Zeit der
Kreuzzüge, wurden die Reliquien
der Gegenstand eines schwunghaften
Handels, und das Laterankonzil von 1215 verordnete daher, um naheliegenden
Mißbräuchen vorzubeugen, daß ohne Bewilligung
des
Papstes keine neue Reliquie der Verehrung ausgesetzt werden dürfe, während das Tridentiner
Konzil diese Beaufsichtigung
den
Bischöfen übertrug.
Zur
Aufbewahrung der in den
Kirchen dienten kostbare Behälter (s.
Reliquiarium).
Legenden und
Urkunden berichten von zahllosen
Wundern, welche durch Reliquien
bewirkt wurden (s.
Kreuzeserfindung,
Loreto und
Petri Kettenfeier). Die berühmtesten
in
Deutschland
[* 4] sind der heilige
Rock (s. d.) und die
Aachener Heiligtümer, die alle sieben Jahre (zuletzt 1888) öffentlich
gezeigt werden. Der Besuch solcher
Ausstellungen ist mit Ablaßerteilung verbunden. Die katholische
Lehre
[* 5] gebietet übrigens
nur, die Reliquien
der Profanation zu entziehen
und sie in
Ehren zu halten.