Titel
Religionsedikt
,
eine die Religion und ihre Ausübung im Staate betreffende obrigkeitliche Verordnung. Am bekanntesten sind:
1) Das Religionsedikt
von Mailand,
[* 2] wodurch 313 die
Kaiser
Konstantin und Licinius für das ganze
Römische Reich
[* 3] die Duldung des
Christentums
aussprachen.
2) Das Wormser Edikt 1521, das gegen Luther und dessen Anhänger die Reichsacht aussprach.
3) Das Edikt von Nantes (s. d.).
4) Das Wöllnersche Religionsedikt
, von König
Friedrich Wilhelm II. von
Preußen
[* 4] erlassen und von seinem Minister
Wöllner (s. d.)
verfaßt, das den Geistlichen jede
Abweichung von den
Bekenntnisschriften in
Lehre
[* 5] und Predigt bei
Strafe der Amtsentsetzung
verbot (wieder aufgehoben 1797 durch
Friedrich Wilhelm III.).