Relegation
bei den alten Römern in der republikanischen Zeit Entfernung aus Rom, [* 3] die ein höherer Magistratus gegen solche Personen verfügen durfte, deren Anwesenheit er für staatsgefährlich hielt;
unter den Kaisern geringerer Grad der Verbannung, öfters aus Schonung über vornehme Personen verhängt und ohne infamierende Wirkung.
Jetzt bezeichnet Relegation
(relegatio publica) Verweisung von der
Universität, deren milderer
Grad das
Consilium abeundi (s. d.)
ist.